Der Musikverein Oberboihingen e.V. lädt am Freitag, 8. März um 19.30 Uhr herzlich zu seiner Generalversammlung ins Gasthaus „Fass“ ein.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Begrüßung und Verlesen der Tagesordnung
- Totenehrung
- Funktionärsberichte
- Beschlussfassung über folgende Erweiterung der Satzung in §8 Die Vorstandschaft, Absatz 5.
5.1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
5.2. Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand gem. §26 BGB zuständig.
5.3. Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
5.4. Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Tätigkeiten, hauptamtlich Beschäftigte für die Verwaltung anzustellen. Die arbeitsrechtliche Direktionsbefugnis hat der 1. Vorsitzende.
5.5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen.
5.6. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
5.7.Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung erlassen und geändert wird.
- Entlastungen
- Wahlen: Vorsitzender, Schriftführer, 3 Beisitzer, Kassenrevisoren
- Verschiedenes: Anträge und Wünsche
Anträge an die Versammlung müssen bis spätestens Freitag, 1. März schriftlich an Sven Grundler, Friedhofstr. 24, 72644 Oberboihingen oder per E-Mail an vorstand@mvo-online.de gerichtet werden.
Nutzen Sie diesen Abend, um einen kurzen Rückblick in unser Jubiläumsjahr 2023, aber auch einen Einblick in die Aktivitäten im Jahr 2024 zu bekommen.